AGB

Unsere allgemeinen Geschäftbedingungen:

1. Geltung:
Dem Verkauf unserer Ware und unserer sonstigen Leistungen liegen ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen zugrunde, auch wenn wir abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, nicht im Einzelnen widersprochen haben. Spätestens mit der Annahme unserer Ware und sonstigen Leistung gelten die Verkaufsbedingungen durch den Besteller, selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs, als vorbehaltlos angenommen. Abweichungen von den Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einwilligung für jeden einzelnen Vertrag.

2. Angebot:
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu einschließlich 10 vom Hundert behalten wir uns vor.

3. Preise:
Maßgebend für die Preisberechnung ist der am Tag der Lieferung oder Leistung gültige Preis, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit keine anderen abweichenden Preisvereinbarungen getroffen worden ist. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders geregelt, bei Waren ab Lieferwerk oder Lager, einschließlich Standardverpackung. Ist eine frachtfreie Lieferung zugesagt, gilt dies frachtfrei Empfangsstation des Abnehmers, ausschließlich Rollgeld. Mehrkosten aufgrund einer vom Abnehmer gewünschten besonderen Versandart (z.B. Expressgut, Luftfracht) gehen zu dessen Lasten.

4. Versand und Gefahrenübergang:
Der Versand erfolgt stets auf Gefahr und falls nicht anders vereinbart worden ist, auf Kosten des Bestellers. Mit der Auslieferung der Ware an das Beförderungsunternehmen, spätestens mit Verlassen des Werkes oder Lagers unseres Vorlieferanten, geht die Gefahr, auch bei Franko, fob- oder cif-Geschäften auf den Besteller über. Der Abnehmer ist verpflichtet, die Ware nach ihrer Ablieferung unverzüglich auf ihre Vollzähligkeit und erkennbare Beschädigungen zu überprüfen und uns Verluste oder Schäden ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.

5. Lieferung:
Die in unseren Verkaufsformularen und -unterlagen genannten Liefertermine bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Bei nichteinhalten einer darüber hinaus ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferfrist ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist das Werk oder Lager oder vereinbarungsgemäß das unseres Vorlieferanten verlassen hat. Von uns nicht zu vertretende Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren, z.B. Verkehrs- und Betriebsstörungen, Rohstoff oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unserem Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wird die Lieferung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.

6. Zahlungen:
Die Rechnungsbeträge sind, falls nicht ausdrücklich anders und schriftlich vereinbart, ohne Abzug bei Rechnungserhalt zahlbar. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an. Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber an. Zahlungen durch Wechsel sind aus geschlossen. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist oder nicht vollständiger rechtzeitiger Zahlung gerät der Besteller auch ohne Mahnung in Verzug. Wir sind, unbeschadet sonstiger Ansprüche, berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Befindet sich der Besteller im Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, alle Forderungen gegen ihn sofort fällig zu stellen und/oder Sicherheitsleistungen auch schon vor Belieferung zu verlangen, noch ausstehende Lieferungen aus diesen sowie anderen Verträgen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder aber von den bestehenden Verträgen zurückzutreten. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückhaltungsrecht ausüben, die auf dem selben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.

7. Eigentumsrechte:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller bestehenden oder zukünftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragsverpflichtungen nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm nicht gestattet; jede Eingriffe Dritter in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen. Erfüllt der Besteller seine Vertragspflichten uns gegenüber nicht, sind wir im übrigen befugt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; der Besteller hat insoweit kein Recht zum Besitz. Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenden Forderungen gegen seine Kunden, einschließlich aller Nebenrechte, an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Der Besteller ist verpflichtet, uns auf Verlangen uns die Höhe seiner Forderungen und die Namen der Drittschuldner mitzuteilen. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne daß dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Brutto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien. Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Brutto-Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf uns über. Übersteigt der Wert der an uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamte Forderungen gegen den Besteller um mehr als 20 vom Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers jederzeit bereit, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl insoweit an den Besteller zurück zu übertragen.

8. Auskünfte und Beratung:
Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Ware erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen jedoch nur unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht als zugesichert gelten; sie begründen keine Ansprüche gegen uns. Der Besteller wird insbesondere nicht davon befreit, sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Zweck zu überzeugen.

9. Gewährleistung:
Beanstandungen wegen erkennbarer Mängel, Falschlieferungen oder beachtlicher Mengenabweichungen, sind uns unverzüglich, spätestens nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Verborgene Mängel der Ware müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens 6 Monate nach Ablieferung der Ware, schriftlich gerügt werden. Zeigt der Besteller innerhalb dieses Zeitraumes keinen Mangel an, gilt die Ware als mangelfrei genehmigt. Bei begründeter Beanstandung steht dem Besteller nach unserer Wahl ein Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung oder, bei Rückgabe der Ware, auf Ersatzlieferung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Führt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer zumutbaren Frist nicht zum Erfolg, kann der Besteller Herabsetzung des Kaufpreises oder notfalls Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Besteller Kaufmann, liegt die Entscheidung hierüber bei uns. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, wenn im Einzelfall eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich und schriftlich von unserer Verkaufsleitung zugesichert worden ist. Die Haftung bestimmt sich nach der gesetzlichen Regelung. Für Mängelfolgeschäden übernehmen wir jedoch nur dann eine Haftung, wenn und soweit diese Gegenstand unserer Zusicherung war.

10. Schadensersatz:
Jegliche Schadensersatzansprüche des Bestellers, die, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder der Verwendung unserer Ware entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir unsere Gehilfen oder Beauftragten, den Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt haben. Bei grobfahrlässiger Verursachung eines Schadens bleibt der Schadensersatzanspruch eines Bestellers, der Kaufmann ist, auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens begrenzt. Ein Schadensersatzanspruch eines Bestellers, der nicht Kaufmann ist, wegen Verzug oder Unmöglichkeit infolge leichter Fahrlässigkeit, findet höchstens bis zu einem Betrag im Werte von einem Viertel des Kaufpreises Berücksichtigung.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versendungsort und, soweit gesetzlich zulässig, für unsere sonstigen Leistungen Calw. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Calw. Gerichtsstand ist für beide Teile Calw bzw. Stuttgart oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.

12. Rechnungsversand:
Ohne Ihren Wiederspruch versenden wir Rechnungen bei Bedarf auch per Email als PDF-Anhang. Wenn Sie eine Rechnung per Brief wünschen bitten wir Sie dafür um Ihre Mitteilung,

13. Streitschlichtung: 
Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: Plattform zur Onlinestreitbeilegung
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

14. Schlussbestimmung:
Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht.

Hier können Sie unsere AGB´s als PDF-Datei downloaden

Allgemeine Geschäftsbedingungen